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Mutterschutz: Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld

  1. Mutterschutz: Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld Beitrag #1
    Avatar von Polyanna
    Polyanna

    Standard Mutterschutz: Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld

    Hi ihr,

    ich hab im netz schon bissl gegoogelt aber werd nicht wirklich schlau. Ich war bis zum 21.1. dieses Jahr noch angestellt (jedoch im Beschäftigungsverbot aber das tut ja glaub ich nix zur sache anspruch auf leistungen hat ich trotzdem da mir ja kein nachteil gegenüber anderen entstehen darf/durfte). Ab 22.1. war ich offiziel im Mutterschutz bis zum 29.4.2010 Hab ich in der Zeit anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld? Hab meinen Ag nun gewechselt und hab dann mal überlegt ob ich dann von meinem alten noch was bekommen müsste. Bin bis zum 30.9. noch offiziel bei meinem alten Ag angestellt. Meine Kündigung habe ich vor 3 Monaten eingereicht. Bis zum Mutterschutz war mein Vertrag ungekündigt.

    Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus

    Lg

  2. Mutterschutz: Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld Beitrag #2
    Avatar von Mama07
    Mama07
    Hey,

    ich versteh Deinen Post nicht ganz, also den Teil mit dem neuen AG musst Du mir nochmal erklären.

    Für die Zeit vom Mutterschutz steht Dir auf jeden Fall Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu. Bei uns - arbeite in der Personalabteilung für mehrere Firmen - ist es allerdings so, dass die anteiligen Zahlungen dann auch erst mit den eigentlichen Zahlungen laufen. Bei uns: UG im Februar und WG im November.

    Wie gesagt wg. dem neuen AG musst mir nochmal erklären.

    Lg
    Marion

  3. Mutterschutz: Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld Beitrag #3
    Avatar von Polyanna
    Polyanna
    Bin im Krankenhaus tätig und da gibts UG + WG zusammen im November

    Ich war / bin bis 30.9. beim Klinikum X noch beschäftigt. Ab 1.10.2010 bin ich dann bei Klinikum Y angestellt . Daher dachte ich das mit Klinikum X trotz meiner Kündigung für den Zeitraum Januar bis 29.4. noch UG+WG zahlen muss, da ich wie gesagt bis zum 29.4. noch im Mutterschutz war und da ja glaub ich auch noch UG und WG bekommen müsste.

    Ab 30.4. bin ich dann in Elternzeit gegangen und da steht mir ja dann kein Geld mehr zu sondern nur noch die Urlaubstage die anteilig berechnet wurden.

    Verständlicher ?

  4. Mutterschutz: Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld Beitrag #4
    Jazzmann
    Also dein alter Arbeitgeber hätte dir mit der letzte Lohnabrechnung das Weihnachtsgeld auszahlen müssen, sofern es keine Klausel dagegen in deinem Arbeitsvertrag gibt.

    Beispielsweise: Kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis bis zum 31.03.xxx, so muss er das Weihnachtsgeld zurückerstatten. (oder ähnliches)

    Das ist halt sehr unterschiedlich. Gibt es so eine Ausschlussklausel nicht, dann hättest du Anrecht darauf. Aber da würde ich einfach mal die Personalabteilung deines alten AG befragen. Die kennen sich da gut aus.

  5. Mutterschutz: Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld Beitrag #5
    Avatar von Polyanna
    Polyanna
    Ich hab mein Arbeitsverhältnis erst nach dem Mutterschutz gekündigt. Hm mal gucken. Irgendwie komm ich mri da weng doof vor da anzurufen und nach meinem Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu fragen wenn ich da nimmer bin *g* aber es ist ja mein recht.

  6. Mutterschutz: Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld Beitrag #6
    Avatar von Polyanna
    Polyanna
    Aber mir fällt gerade noch ein. ich bekomm jeden Monat das kindergeld für Mara gezahlt, diesen Monat das letzte mal da steht dann immer Gehalt anstatt Kindergeld. Vielleicht überweisen die da gleich was mit. Wart ich mal noch bis nächste woche und dann ruf ich bei denen an wenn nix dabei ist.

  7. Mutterschutz: Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld Beitrag #7
    Avatar von Mama07
    Mama07
    Hm ok, wenn Du selbst gekündigt hast, dann kann es durchaus sein, dass Du keinen Anspruch hast, da müsstest Du mal in den gültigen Tarifvertrag gucken oder halt doch einfach in der Personalabteilung nachfragen.

    Ich rechne bspw. ein Hotel ab, da kann man lt. Tarif bis 31.3. des Folgejahres einen Großteil vom WG zurückfordern, wenn der AN kündigt. Kündigt er im lfd. Jahr ist kein anteiliges WG fällig. UG ist allerdings fällig und das in Höhe von 1/12 pro gearbeiteten Monat, angebrochene Monate zählen ab 15 Tagen als voller Monat.

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