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Elterngeld

  1. Elterngeld Beitrag #1
    Sonne2412

    Standard Elterngeld

    Hallo ihr lieben,

    ich hab da mal ne Frage, mein Vertrag bei meinem Arbeitgeber läuft am 31.08.2011 aus, ich arbeite dort seit dem 01.02.2009, habe dann somit also 2,5 Jahre voll durchgearbeitet.
    Wenn ich jetzt schwanger werden sollte, bekomme ich dann 67% meines Nettos an Elterngeld, trotz das mein Vertrag ausläuft, oder sind es dann nur die 300Euro, mache mich gerade voll verrückt hier

  2. Elterngeld Beitrag #2
    Mutti1000
    du bekommst 67% von dem, was du in den letzten 12 Monaten vor der Geburt im Schnitt verdient hast!
    (ich hoffe, ich bring grad nix durcheinander)

  3. Elterngeld Beitrag #3
    Avatar von cocosdiva
    cocosdiva
    Der Elterngeld-Berechtigte erhält dann 67% der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und dem voraussichtlichen Einkommen nach der Geburt.

    schau auch hier: Elterngeld.de - Das neue Elterngeld 2007 ersetzt das Erziehungsgeld. Antrag zum Elterngeld.

    Es werden also die 12 Monate vor der Geburt in die Berechnung einbezogen

  4. Elterngeld Beitrag #4
    Avatar von cocosdiva
    cocosdiva
    Zitat Zitat von Mutti1000 Beitrag anzeigen
    du bekommst 67% von dem, was du in den letzten 12 Monaten vor der Geburt im Schnitt verdient hast!
    (ich hoffe, ich bring grad nix durcheinander)
    vollkommen richtig mutti

  5. Elterngeld Beitrag #5
    Sonne2412
    cocosdiva...die seite hat mich vorhin total huschig gemacht, also im grunde, und mal für mich als doofe gesagt, kriege ich das normale elterngeld wie jede andere frau auch, die vor der geburt voll erwerbstätig war?

  6. Elterngeld Beitrag #6
    Avatar von Wicky
    Wicky
    Hi,

    ja...es werden die Monate vor der Geburt für das Elterngeld herangezogen. Bei mir war es so: voraussichtl. ET war der 07.06.2010. Herangezogen wurde mein Gehalt ab dem 01.01.2009. Und von dem durchschnittl. Netto-Gehalt dann 67%.

  7. Elterngeld Beitrag #7
    ronjaräubertochter
    Und wie wär es, wenn ich zb. nur einen Vertrag bis 31.01. hätte, vorher schwanger würde, aber erst im März entbinden würde.
    (Daten willkürlich gewählt)
    Würde ich trotzdem die 67% oder dann nur die 300€ bekommen?
    Dazu finde ich nichts im I-net.

    Ich mein jetzt also, wenn ein paar Wochen zw. letztem Arbeitstag und Beginn Mutterschutz liegen. Man würde sich ja dann nicht neu bewerben, aber wär auch nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis.

  8. Elterngeld Beitrag #8
    Avatar von lisali
    lisali
    die monate werden immer anteilig berücksichtigt, also auch wenn du im januar aufhörst und erst 6 monate später entbindest fließen die monate der erwerbstätigkeit mit in die berechnung ein

  9. Elterngeld Beitrag #9
    ronjaräubertochter
    Ahhh- jetzt wird mir einiges klar!
    Danke für die schnelle Antwort!

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