+ Antworten
Ergebnis 1 bis 9 von 9
-
29.08.2010, 19:04 Elterngeld Beitrag #1Sonne2412
Elterngeld
Hallo ihr lieben,
ich hab da mal ne Frage, mein Vertrag bei meinem Arbeitgeber läuft am 31.08.2011 aus, ich arbeite dort seit dem 01.02.2009, habe dann somit also 2,5 Jahre voll durchgearbeitet.
Wenn ich jetzt schwanger werden sollte, bekomme ich dann 67% meines Nettos an Elterngeld, trotz das mein Vertrag ausläuft, oder sind es dann nur die 300Euro, mache mich gerade voll verrückt hier
-
29.08.2010, 19:06 Elterngeld Beitrag #2Mutti1000
du bekommst 67% von dem, was du in den letzten 12 Monaten vor der Geburt im Schnitt verdient hast!
(ich hoffe, ich bring grad nix durcheinander)
-
29.08.2010, 19:06 Elterngeld Beitrag #3
Der Elterngeld-Berechtigte erhält dann 67% der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und dem voraussichtlichen Einkommen nach der Geburt.
schau auch hier: Elterngeld.de - Das neue Elterngeld 2007 ersetzt das Erziehungsgeld. Antrag zum Elterngeld.
Es werden also die 12 Monate vor der Geburt in die Berechnung einbezogen
-
29.08.2010, 19:08 Elterngeld Beitrag #4
-
29.08.2010, 19:16 Elterngeld Beitrag #5Sonne2412
cocosdiva...die seite hat mich vorhin total huschig gemacht, also im grunde, und mal für mich als doofe gesagt, kriege ich das normale elterngeld wie jede andere frau auch, die vor der geburt voll erwerbstätig war?
-
29.08.2010, 19:44 Elterngeld Beitrag #6
Hi,
ja...es werden die Monate vor der Geburt für das Elterngeld herangezogen. Bei mir war es so: voraussichtl. ET war der 07.06.2010. Herangezogen wurde mein Gehalt ab dem 01.01.2009. Und von dem durchschnittl. Netto-Gehalt dann 67%.
-
29.08.2010, 23:03 Elterngeld Beitrag #7ronjaräubertochter
Und wie wär es, wenn ich zb. nur einen Vertrag bis 31.01. hätte, vorher schwanger würde, aber erst im März entbinden würde.
(Daten willkürlich gewählt)
Würde ich trotzdem die 67% oder dann nur die 300€ bekommen?
Dazu finde ich nichts im I-net.
Ich mein jetzt also, wenn ein paar Wochen zw. letztem Arbeitstag und Beginn Mutterschutz liegen. Man würde sich ja dann nicht neu bewerben, aber wär auch nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis.
-
29.08.2010, 23:20 Elterngeld Beitrag #8
die monate werden immer anteilig berücksichtigt, also auch wenn du im januar aufhörst und erst 6 monate später entbindest fließen die monate der erwerbstätigkeit mit in die berechnung ein
-
29.08.2010, 23:22 Elterngeld Beitrag #9ronjaräubertochter
Ahhh- jetzt wird mir einiges klar!
Danke für die schnelle Antwort!
Ähnliche Themen zu Elterngeld
-
Elterngeld und 400-Euro-Job?
Von labello87 im Forum BehördengangAntworten: 44Letzter Beitrag: 07.01.2012, 21:37 -
ALG nach Elterngeld
Von Annili im Forum BehördengangAntworten: 1Letzter Beitrag: 30.05.2010, 11:34 -
Elterngeld
Von Janste im Forum BehördengangAntworten: 17Letzter Beitrag: 11.03.2010, 14:25 -
Frage zum Elterngeld
Von Biene1987 im Forum BehördengangAntworten: 2Letzter Beitrag: 02.01.2010, 16:53 -
Elternzeit und Elterngeld
Von Olja im Forum BehördengangAntworten: 4Letzter Beitrag: 30.11.2009, 08:58
Weitere Themen von Sonne2412
-
Muttermund ertasten?
Von Sonne2412 im Forum Kinderwunsch & PlanungAntworten: 7Letzter Beitrag: 19.10.2010, 22:01 -
Will auch mal
Von Sonne2412 im Forum Vornamen findenAntworten: 14Letzter Beitrag: 14.09.2010, 07:56 -
Klos im Hals
Von Sonne2412 im Forum Kinderwunsch & PlanungAntworten: 5Letzter Beitrag: 03.09.2010, 10:25 -
Ich hibbel jetzt doch!
Von Sonne2412 im Forum Kinderwunsch & PlanungAntworten: 9Letzter Beitrag: 24.08.2010, 16:32 -
Neu hier und ein bisschen unglücklich!
Von Sonne2412 im Forum Kinderwunsch & PlanungAntworten: 15Letzter Beitrag: 17.08.2010, 05:54
Andere Themen im Forum Behördengang
-
Antrag auf Elternzeit
von AntraxAntworten: 38Letzter Beitrag: 23.06.2011, 00:15 -
Antworten: 6Letzter Beitrag: 21.09.2010, 15:12
-
Erziehungsjahr und dann ab dem 2ten jahr etwas arbeiten
von HertztrostAntworten: 7Letzter Beitrag: 06.06.2010, 09:28 -
Bescheinigung für KK
von GänseblümchenAntworten: 6Letzter Beitrag: 05.05.2010, 14:09
