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Antrag auf Elternzeit

  1. Antrag auf Elternzeit Beitrag #31
    Avatar von Steffi-1986
    Steffi-1986
    Hallo,
    hab da mal ne Frage zur Elternzeit!
    (Ich weiß, es wurde schon so viel darüber geschrieben, aber jeder will es ja anders machen...) ;-)

    Mein Mann möchte direkt nach der Geburt für 2 Monate (am Stück) in Elternzeit gehen.
    Ich möchte dann für 2 Jahre Elternzeit nehmen!
    Muss auf dem Antrag dann stehen, das ich ab ET (24.8.) Elternzeit beantrage oder erst nach den 2 Monaten, nach dem mein Mann seine Elternzeit beendet hat?
    Und läuft dann meine Elternzeit 22 oder 24 Monate?
    Muss ich die Dauer der Elternzeit angeben oder ein festes Datum?

    Sorry, aber ich kenn mich einfach nicht aus...
    Liebe Grüße
    Steffi

  2. Antrag auf Elternzeit Beitrag #32
    Avatar von bunny040583
    bunny040583
    Also, bei mir ist es so... Ich bin ja berufstätig... Ich beantrage meine Elternzeit nach der Mutterschutzfrist... Das sind genau 2 Monate... Hast du die Mutterschutzfrist auch? Dann würde ich die Elternzeit ab dem Ende der Mutterschutzfrist (also dem darauffolgenden) Tag beantragen. Denn während der Mutterschutzfrist bekommst du - wenn du arbeiten gehst (eigentlich auch bei nem BV) - trotzdem Mutterschaftsgeld und eigentlich auch den Zuschuss vom AG und bist aus gesetzlichen Gründen sowieso 2 Monate (8 Wochen) zu Hause... Erst danach würdest du Elterngeld bekommen, so dass auch die Elternzeit eigentlich erst für danach beantrag werden muss... Nur das Elterngeld selbst muss direkt ab ET beantragt werden... So wurde es mir von unserem Steuerbüro erklärt, die das aber natürlich auch nicht täglich machen...

    Für dich selbst würde die Elternzeit so oder so erst nach dem Mutterschutzende beginnen, dein Mann kann eigentlich ab ET Elternzeit für 2 Monate nehmen, so dass er für die 2 Monate Elterngeld bekommt und du in der Zeit - wenn du Mutterschutz hast - das Mutterschaftsgeld plus Zuschuss vom Arbeitgeber... Und eigentlich kannst du dann sowohl 22 als auch 24 Monate nehmen (wie du magst), da ja die Elternzeit möglich ist bis zum 3. Lebensjahr... Das ist nur mit dem Elterngeld etwas umständlicher, das wird - wenn man das bei der Elterngeldstelle so beantragt - dann weniger pro Monat, aber dafür wohl länger bezahlt... So genau haben wir uns selbst keine Gedanken gemacht, da wir gesagt haben, dass mein Partner die Elternzeit nicht gleich in Anspruch nimmt, sondern nur, wenn es für ihn auf der Arbeit nicht weitergeht und er dann direkt im Anschluss in Elternzeit gehen würde, damit es nicht zu finanziellen "Einbußen" kommt...

    Beim Arbeitgeber musst du soweit ich weiß ein festes Datum angeben... Also bei mir ist es z. B. so, dass ich Elternzeit vom 13.10.2011 (1 Tag nach Mutterschutzende) bis 31.08.2012 nehme. Habe mit ihm aber gleich abgeklärt, dass ich evtl. schon eher wiederkomme auf 400-EUR-Basis, da ja Elterngeld in meinem Fall (also, so wie wir es machen möchten) nur bis zum 1. Lebensjahr gezahlt wird.

  3. Antrag auf Elternzeit Beitrag #33
    Avatar von Steffi-1986
    Steffi-1986
    Hey bunny,
    danke! Du schreibst / erklärst es richtig gut!
    Habs schon fast ganz verstanden! ;-)
    Ja, ich bekomme Mutterschaftsgeld (war ja in einem ganz normalen Angestellen-Verhältnis)!

    Das heisst also, mein Mann beantragt jetzt ab ET am 24.8. für 2 Monate, also bis 24.10.2011!
    Ach, sind 8 Wochen (also von bei mir mittwoch bis mittwoch) oder ist es bis zum 24.10. zu beantragen?

    Und bei mir gilt dann ab 24.8. Mutterschaftsgeld für 2 Monate (also bis 24.10.?)?
    Und ab 25.10. dann kann ich meine Elternzeit beantragen oder?
    Also hab ich das jetzt so richtig verstanden??? :-)

    Liebe Grüße

  4. Antrag auf Elternzeit Beitrag #34
    Avatar von Steffi-1986
    Steffi-1986
    Ahhh, jetzt erst les ich es wohl richtig! ;-)
    Also 8 Wochen ab ET - Datum oder?
    Also nochmal zu den Zahlen:
    Mein Mann beantragt ab ET/24.8.2011 für 8 Wochen Elternzeit, also bis 19.10.2011. Richtig?
    Ach und da ja das nur der vorraussichtliche ET ist, schreibt man das wohl auch so oder?
    Also das "vorraussichtiche" Datum?!
    Und bei mir wird das Mutterschutzgeld bis 19.10.2011 gezahlt und ich beantrage ab 20.10.2011 dann Elternzeit, richtig?
    (Ich teile übrigens mein Elterngeld auf 2 Jahre auf.)
    Ist das jetzt so richtig?
    Oder check ich`s wieder nicht?

  5. Antrag auf Elternzeit Beitrag #35
    Avatar von bunny040583
    bunny040583
    Also, die Mutterschutzfrist wird ja anhand des VET berechnet (bei dir ist das ja der 24.08.2011)...

    Ich erklär es mal, wie es bei mir ist... Mein VET kennst du ja von den August-Mamis (steht ja auch oben drin *zwinker*). Nach diesem Termin errechnet sich die Mutterschutzfrist - ist bei mir vom 06.07. bis 12.10.
    Für diese Zeit bekomme ich Mutterschaftsgeld von der KK und den Zuschuss vom AG - letztlich wäre es dabei egal, wann Krümelchen tatsächlich kommt. Kommt Krümelchen vor dem VET, dann bekommt man - soweit ich weiß für genau diesen Zeitraum auch Mutterschaftsgeld und Zuschuss und stellt dann eben ab 13.10. (in meinem Fall halt) Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber... Kommt Krümelchen später zur Welt (bei mir z. B. am 23.8.), dann müsste sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt etwas verlängern, damit man auf die gesetzlichen 8 Wochen kommt (in diesem Fall bis zum 19.10.)... Wie das aber genau ist, hab ich auch noch nicht in Erfahrung gebracht, da familiär bedingt sowohl meinerseits als auch auf der Seite meines Partners alle Kinder auch bei der ersten Geburt eher kamen, als zum Termin *lach*... Aber mal schauen, wie das wird, das frag ich bei der Beantragung vom Mutterschaftsgeld...


    Die Elternzeit an sich beantragst du beim Arbeitgeber... Dein Mann ja auch - im Normalfall (wenn der Arbeitgeber kulant ist und mitmacht) kann das auch kurzfristig gehen, weil Elternzeit geht ja an sich erst ab tatsächlichem Entbindungstermin. Das Elterngeld würde dein Mann in dem Fall ab dem Tag der Entbindung bekommen, müsst es aber dann echt schnell beantragen, damit es im ersten Monat auch gleich kommt... Womit ich mich nicht beschäftigt habe, ist ab wann die Mutter dann das Elterngeld bekommen würde, weil wir das ja nicht machen... Es gibt aber glaub ich vom Bund so eine Seite, wo noch nähere Info's zu finden sind...


    Ganz wichtig ist, dass Elterngeld immer nur für Lebensmonate des Kindes gezahlt wird... Gerade wenn man so mitten im Monat entbindet bzw. entbinden könnte, dann würde es zu finanziellen Einbußen führen, wenn der Arbeitgeber deines Mannes nicht kulant ist und kurzfristig die Elternzeit ab Geburt gewährt...
    Am besten wäre es, wenn dein Mann auf jeden Fall mal mit seinem Arbeitgeber spricht, ob er so kurzfristig ab Geburtsdatum die Elternzeit nehmen kann. Das Problem wäre z. B. in deinem Fall, wenn dein Mann ab 24.8. Elternzeit beantragt, dein Zwergel aber erst am 1.9. kommen würde (beim ersten Kind ja durchaus möglich), dann hätte er für die Zeit vom 24.8. bis 31.8. kein Einkommen, aber auch nicht das Elterngeld...

    Ist alles ne recht "komplizierte" Geschichte... Hab dir mal das rausgesucht, was ich mir fürs Elterngeld zusammengesucht hab, aber bin da auch nicht alle Kapitel durchgegangen, da mein Mann und ich es ja so machen, dass vorerst nur ich die Elternzeit mache und er nur, wenn es sollte zur Arbeitslosigkeit kommen :-)

    Hier mal der Link, hoffe er funktioniert - ist ne PDF-Datei ;-)

    http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ...e,rwb=true.pdf

    Vielleicht hilft dir das ja ein bissel :-)


    Achso, noch was wegen der Elternzeit von dir... Du selbst solltest die Elternzeit bei deinem Arbeitgeber möglichst erst nach der Geburt beantragen - du musst die ja spätestens 7 Wochen vorher beantragt haben, kannst das aber sinnvollerweise erst so richtig mit Datum machen, wenn du entbunden hast und somit das Ende der Mutterschutzfrist kennst... Ich habe es jetzt so gehandhabt, dass ich meinem Arbeitgeber erstmal gesagt habe, dass ich die Elternzeit auf jeden Fall bis 31.08. nehmen werde... Ich hoffe nicht, dass mein Krümelchen im September erst kommt (wäre auch weit, was ich dann über Termin gehen würde)... Habe ihm aber auch gesagt, dass ich letztlich den Antrag erst stelle, wenn die Geburt gemeistert ist, damit er auch erst dann weiß, ab wann die Elternzeit tatsächlich beginnt (wegen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld)


    So, viel geschrieben - hoffentlich nicht zu durcheinander *zwinker*... Das mit den ganzen Behörden und Anträgen (und wenn's nur beim Arbeitgeber ist) ist echt fürchterlich... Sei froh, dass du verheiratet bist - bei mir kommt noch dazu, dass wir - aber das machen wir noch vor der Geburt - noch Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung abgeben müssen *ironie an* freu *ironie aus*
    Geändert von bunny040583 (20.06.2011 um 21:40 Uhr)

  6. Antrag auf Elternzeit Beitrag #36
    Avatar von bunny040583
    bunny040583
    Achso... Hier mal noch ein Fristenrechner für die Mutterschutzfrist...

    http://www.big-direkt.de/services/ar...enrechner.html


    Achja, die Elternzeit bei deinem Arbeitgeber könntest du auch ab Geburtstermin oder auch VET beantragen, bringt dir ja aber an sich nix, da du ja aus gesetzlicher Sicht eh im Mutterschutz bist - es ist ja nur die Zeit an sich und diese hat ja mit dem Elterngeld nix zu tun... Deswegen die Elternzeit wirklich erst ab dem Tag nach dem Mutterschutzende beantragen und erst nach der Geburt, dann aber recht fix (kannst du ja schon vorbereiten) wegen der 7-Wochen-Frist
    Geändert von bunny040583 (20.06.2011 um 21:44 Uhr)

  7. Antrag auf Elternzeit Beitrag #37
    Avatar von Mama07
    Mama07
    Also ich hab jetzt nicht alles gelesen, was bunny040583 geschrieben hat, es ist aber definitiv so, dass Deine Elternzeit mit dem Tag der Geburt beginnt, das heißt, man bekommt dann eigentlich auch nur für 10 Monate Elterngeld und nicht für 12 Monate, da das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird. Im Antrag an den Arbeitgeber würde ich gar kein Beginndatum schreiben sondern nur das Endedatum und das kannst Du ja festlegen, wie Du willst. Würdest Du die ganzen drei Jahre nehmen, wäre Dein erster Arbeitstag der dritte Geburtstag von eurem Kind.

    Zu Deinem Mann - hat meiner nämlich auch gemacht - er muss die Elternzeit zwei Monate vor Beginn beantragen, ansonsten kann der Arbeitgeber das ablehnen. Wir haben den Brief so formuliert: Hiermit beantrage ich für zwei Monate Elternzeit ab dem Tag der Geburt unseres Kindes (VET Datum). Ja und das Elterngeld gibts auch nur für die Lebensmonate vom Kind sprich, wenn der Arbeitgeber die Elternzeit ab Geburt wg. Fristverstreichung ablehnt, dann kann Dein Mann eigentlich erst wieder Elternzeit beantragen, zu dem Tag, wo das Kind 1 Monat alt wird - wenn Elterngeld bezogen werden soll.

    Puh ist schon ne schwierige Sache. In der o.g. Broschüre ist das aber schön beschrieben eigentlich.

  8. Antrag auf Elternzeit Beitrag #38
    Avatar von bunny040583
    bunny040583
    @Mama07: Jetzt muss ich doch selber mal fragen... Die Elternzeit an sich hat doch mit dem Elterngeld eigentlich nix zu tun, oder doch? Ich mein, die beantrage ich doch beim Arbeitgeber...

    Mir wurde nämlich so erklärt, dass die beim Arbeitgeber zu beantragende Elternzeit erst nach dem Mutterschutz beginnt, weil der Mutterschutz ja gesetzlich geregelt ist... Ist doch eigentlich nur das Elterngeld, was einem angerechnet wird und was man ab Tag der Geburt beantragt, das hat doch aber eigentlich mit der Elternzeit selbst nichts zu tun, oder doch? Bin da jetzt leicht verwirrt

  9. Antrag auf Elternzeit Beitrag #39
    Avatar von Mama07
    Mama07
    Nee eigentlich hat das nichts miteinander zu tun, Du kannst Elternzeit nehmen, ohne Elterngeld zu bekommen - allerdings nicht umgekehrt.

    Es hängt aber halt eng zusammen, da das Elterngeld eben für die Lebensmonate vom Kind gezahlt wird und in der Regel nimmt die Mutter ja ab der Geburt dann Elternzeit. (Die Inanspruchnahme von Elternzeit ist grundsätzlich unabhängig vom Bezug des Elterngeldes möglich.Das Elterngeld wird jedoch für Lebensmonate des Kindes gezahlt, nicht für Kalendermonate. Dies sollten die Eltern bei der Anmeldung ihrer Elternzeit berücksichtigen, wenn sie währenddessen Elterngeld beziehen möchten (siehe Regelungen zum Elterngeld).)

    In der Broschüre steht noch folgendes: Wenn die Elternzeit der Mutter sich unmittelbar an die Mutterschutzfrist oder an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub anschließt, dann wird die Zeit der Mutterschutzfrist und des Urlaubs ab Geburt bei dieser Zweijahresfrist berücksichtigt. Die Mutter muss sich in diesen Fällen bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes festlegen. Bei einer späteren Inanspruchnahme der Elternzeit beginnt die Zweijahresfrist mit Beginn der Elternzeit.

    Im Prinzip ist es egal, ob man ab dem Tag der Geburt oder nach dem Mutterschutz beantragt, man sollte aber halt wissen - wie es oben steht - dass der Mutterschutz angerechnet wird, wenn man die Elternzeit direkt an ihn anhängt.

    Am Wichtigsten ist es, dass man die Fristen entsprechend einhält.

    EDIT: Sollte man Urlaub nach dem Mutterschutz nehmen und danach direkt in Elternzeit gehen, werden die Bezüge, die man für die Zeit des Urlaubs bekommt auch auf das Elterngeld angerechnet. Weiß wahrscheinlich auch nicht jeder. Also entweder Urlaub vor dem Mutterschutz nehmen oder ganz am Ende an die Elternzeit anhängen.

    Quelle: Broschüre Elterngeld und Elternzeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Familie
    Geändert von Mama07 (23.06.2011 um 00:18 Uhr)

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