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Antrag auf Elternzeit

  1. Antrag auf Elternzeit Beitrag #21
    Avatar von Antrax
    Antrax
    Danke für eure zahlreichen Antworten!

    Geplant waren 'nur' 2 Jahre und danach wieder zurück in den Arbeitsalltag. Aber wenn es wirklich drei Jahre geht, dann werden Freund und ich uns wohl je 1 1/2 Jahre teilen.

    Gott, ist das kompliziert

  2. Antrag auf Elternzeit Beitrag #22
    Avatar von kleinehexe66
    kleinehexe66
    2) Elternzeit
    Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Ein Anteil von bis zu 12 Monaten ist mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragbar (§ 15 Abs. 2 BErzGG). Die Elternzeit kann, auch anteilig, von jedem Elternteil allein oder von beiden gemeinsam genommen werden; sie ist jedoch auf bis zu 3 Jahre für jedes Kind begrenzt (§ 15 Abs. 3 S. 1 BErzGG).

    Anmeldefrist für Elternzeit
    Spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich, bei gleichzeitiger Erklärung, für welche Zeit innerhalb von 2 Jahren Elternzeit genommen wird (§ 16 Abs. 1 S. 1 BErzGG).

    Anmeldefrist für Elternzeit zu einem anderen Zeitpunkt
    Spätestens 8 Wochen vor Beginn schriftlich, bei gleichzeitiger Erklärung, für welche Zeiten innerhalb von 2 Jahren Elternzeit genommen wird (§ 16 Abs. 1 S. 1 BErzGG). Die von den Elternteilen allein oder gemeinsam genommene Elternzeit darf insgesamt auf bis zu vier Zeitabschnitte verteilt werden (§ 16 Abs. 1 Satz 3 BErzGG).

    Die Elternzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen mit Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden. Der Erholungsurlaub wird für jeden vollen Kalendermonat der Inanspruchnahme der Elternzeit um 1/12 gekürzt. Dies gilt nicht, wenn während dieser Zeit Teilzeitarbeit geleistet wird (s. hierzu auch Punkt 3.) (§ 17 BErzGG).

    Der/die Beschäftigte kann das Arbeitsverhältnis nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit kündigen (§ 19 BErzGG).


    Quelle:
    Merkblatt zur Elternzeit

  3. Antrag auf Elternzeit Beitrag #23
    animalwords
    Hallo Zusammen,

    auch wenn ich noch gar nicht Schwanger bin habe ich grad mal eine Frage zur
    Elternzeit. Habe jetzt nicht so richtig verstanden wie sich der Mutterschutz zur
    Elternzeit verhält. Ich dachte immer die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz,
    also 8 Wochen nach der Geburt des Babys. Wenn ich dann ein Jahr Elternzeit nehmen
    würde wäre dieses doch nicht mit Vollendung des ersten Lebensjahres zu Ende,
    sondern wenn das Kind 1 Jahr und 2 Monate alt ist. Irgendwie echt ganz schön
    kompliziert...

  4. Antrag auf Elternzeit Beitrag #24
    Mutti1000
    wenn du in den Mutterschutz gehst, hast du 10 Monate Elternzeit. Die endet immer mit dem ersten Geburtstag, es sei denn, der Partner nimmt auch, dann gibts ja 2 Monate extra.

    Ich hab bei meiner Tochter z.B. keinen Mutterschutz gehabt, weil ich zuhause war und somit Elterngeld ab Geburt bekommen

  5. Antrag auf Elternzeit Beitrag #25
    animalwords
    Ah, ich dachte immer die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt seien gesetzlich
    festgelegt. Heißt das dann, wenn der Papa auch Elternzeit nimmt und zwar 2 Monate
    direkt nach der Geburt, dann habe ich 2 Monate mehr Elternzeit also 12 statt 10
    Monaten? Hilfe, ich bin einfach zu blöd, das zu kapieren...

  6. Antrag auf Elternzeit Beitrag #26
    Mutti1000
    Also der Papa kann in Elternzeit gehen, wann er will. Die Eltern können sich die aufteilen, wie sie wollen. Nur eben wenn beide nehmen gibts 2 Monate mehr, als wenn einer allein nimmt.

    Und wenn man nicht arbeitet, gibts auch keinen Mutterschutz. Wozu auch?

  7. Antrag auf Elternzeit Beitrag #27
    Avatar von lisali
    lisali
    wollte mal was wegen dem antrag sagen

    also ich wollt das auch gern vor der geburt beantragen und kann ja dann meinem arbeitgeber die geburtsurkunde in kopie zukommen lassen
    ich denke mir nur ich hab nach der geburt eh schon genug rennereien und da fänd ichs toll wenn das mit der elternzeit schonmal abgehakt ist
    ich würd auch gern 2 jahre nehmen, also sollt es am 15.12. kommen wäre meine elternzeit bis 15.12.2012
    finde das irgendwie am unproblematischsten, vor allem da ich eh vorher nochmal ein gespräch mit dem arbeitgeber suchen wollte, wegen versetzung wenn ich wieder da bin, das ich da schonmal vorfühle und dann in der elternzeit das auch nochmall anspreche

    elternzeit gilt 1 jahr ab geburt des kindes, muschu heißt nur das du muschu-geld bekommst das ist mehr wie elterngeld, zumindest in der regel weil es dein altes einkommen abdeckt
    partnermonate sind 2
    du kannst also 1 jahr nehmen und er dann 2 monate, verständlich?

  8. Antrag auf Elternzeit Beitrag #28
    Avatar von labello87
    labello87
    Habe da auch mal eine Frage. Kann meine Mama denn auch Elternzeit beantragen? Und bekommt sie denn auch Elterngeld? Weil ich mache ab November einen Fortbildungskurs und meine Mama würde mir in der Zeit meine Kleine abnehmen wenn sie Elternzeit nehmen kann.

  9. Antrag auf Elternzeit Beitrag #29
    Avatar von labello87
    labello87
    Weiß das keiner???

  10. Antrag auf Elternzeit Beitrag #30
    Avatar von lisali
    lisali
    nein, ich glaubs auch eigentlich nicht das sie das beantragen kann, aber ruf mal die elterngeldstelle an, dann weißt dus mit sicherheit

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