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29.03.2010, 12:52 Formalitäten: Elternzeit + Mutterschutzgeld Beitrag #1
Formalitäten: Elternzeit + Mutterschutzgeld
Hallo Zusammen,
drehe gerade irgendwie durch. Ich blicks nicht mehr. Es geht um das Thema Elternzeit. Ich weiß irgendwie nicht mehr was richtig ist.
Hoffe ihr könnt mir helfen (Thema Elternzeit):
Ich muss doch die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beantragen, richtig? Das wäre doch dann 1 Woche nach Geburt unseres Kleinen, richtig? Ich brauche ja das Geburtsdatum um diesen Antrag richtig stellen zu können.
Bin ich da richtig?
Und die Elternzeit beginnt doch nach dem Mutterschutz, richtig?
Mein Freund möchte jedoch gleich nach Geburt für 2 Monate Elternzeit nehmen. Er muss doch dann 7 Wochen VOR Geburt dann den Antrag stellen, richtig? Aber dann kann er den Antrag gar nicht richtig stellen....er muss ja dann irgendwie so was schreiben wie: ... ich beantrage nach Geburt für 2 Monate Elternzeit .... Er weiß ja das genaue Geburtsdatum nicht.
Lieg ich hier richtig?
Und diese 2 Monate Elternzeit, die mein Freund nimmt, muss ich ja bei meiner Elternzeit abziehen, richtig?
Und was bedeutet denn das? (Thema Mutterschutzgeld)
Beim Arbeitgeber:
Antrag auf Begleichung der Differenz zum Nettoeinkommen mit Bescheid von der Krankenkasse auf Gewährung von Mutterschutzgeld
Ich dachte diese Bescheinigung vom Frauenarzt muss ich NUR der Krankenkasse schicken? Muss ich beim Arbeitgeber nun auch etwas machen?
Bin für jede Hilfe dankbar.
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29.03.2010, 13:44 Formalitäten: Elternzeit + Mutterschutzgeld Beitrag #2
Der Mutterschutz zählt schon mit zur Elternzeit für dich. Wenn du also 1 jahr Elterzeit willst, musst du 10 Monate beantragen, da 2 Monate ja schon im Mutterschutz reingerechnet werden.
Verwechsel aber nicht Elterngeld mit Elternzeit. Das passiert vielen.
Dein Freund kann den Antrag auf Elternzeit erstmal ganz allgemein schreiben (evtl. den VET angeben) und das dann nochmal konkret machen, wenn euer Kind da ist.
Die beschienigung wegen Mutterschaftsgeld schickst du an die KK, die kümmern sich um die weiteren Unterlagen und nehmen mit dem AG Kontakt auf.
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06.04.2010, 19:11 Formalitäten: Elternzeit + Mutterschutzgeld Beitrag #3Gast1165
Elternzeit und Geld
Hallo@all,
Habe mal ganz viele Fragen.
Ich möchte gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen, aber geht das denn? Und welches Geld bekommt man denn, mein Mann hat seit längerem kein Job und deshalb bekommen wir zu meinem Verdienst noch zusätzlich Harz IV, wir sind eine Bedarfsgemeinschaft.
Elterngeld bei einem Jahr beträgt ja 67% des durchschnittlichen Einkommens.
Bekommt man dann mehr Harz IV, weil ich bekomme ja dann weniger Geld, oder darf es gar nicht angerechnet werden?
Oder wird das Elterngeld geteilt, praktisch pro Jahr statt 67% nur 33,5%.
Das wären dann bei mir 320,00 Euro, damit kommt man ja gar nicht hin über den Monat.
Wenn es nicht noch zusätzlich Harz IV gibt.
Was ist wenn ich 24 Monate zu Hause in Elternzeit bleibe und das 2. Jahr gar kein Geld bekomme, gibt es dann auch trotzdem für mich Harz IV?
Oder ist das eigen Verschulden, weil man selbst entschieden hat, länger zu Hause zu bleiben?
Also mit den Geldfragen komme ich hier im Inet überhaupt nicht zurecht.
So kann ich mich überhaupt nicht entscheiden, wie lange ich es mir leisten kann Elternzeit zu nehmen.
Kann bitte Jemand helfen?
LG Kerstin 41
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07.04.2010, 10:02 Formalitäten: Elternzeit + Mutterschutzgeld Beitrag #4Gast1165
weiß keiner was, schade
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08.04.2010, 13:59 Formalitäten: Elternzeit + Mutterschutzgeld Beitrag #5
das klingt alles ziemlich kompliziert bei dir. Wieso rufst du nicht auf der Elterngeldstelle oder bei der ARGE an?
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08.04.2010, 14:21 Formalitäten: Elternzeit + Mutterschutzgeld Beitrag #6
Oder ganz einfach bei ProFamila, da wurde mir all diese Fragen auch beantwortet
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08.04.2010, 17:19 Formalitäten: Elternzeit + Mutterschutzgeld Beitrag #7Gast1165
Ja da gehe ich auch noch hin.
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12.04.2010, 09:31 Formalitäten: Elternzeit + Mutterschutzgeld Beitrag #8
Ich kann dir leider nicht viel sagen. Grundsätzlich bekommst du das Elterngeld aber für 12 (oder 14) Monate (wegen den Partnermonaten). Du kannst aber auch beantragen, dass es dir auf die doppelte Länge ausgezahlt wird (also 24 oder 28 Monate), bekommst dann aber (ganz klar) nur die Hälfte. Wie sich das aufs ALG II auswirkt, weiß ich leider nicht, ruf dafür am besten bei deiner zuständigen ARGE an.
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14.04.2010, 17:59 Formalitäten: Elternzeit + Mutterschutzgeld Beitrag #9
Schaut mal hier, da ist alles genau beschrieben.
Familien-Wegweiser - Service - Elterngeld
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