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Unterhalt?

  1. Unterhalt? Beitrag #1
    Avatar von Antonia
    Antonia

    Standard Unterhalt?

    hey liebe mummys

    ich hab da mal ne wichtige frage wo mir das inet auch nicht wirklich weiter helfen kann...

    ich bin mit meinem freund nicht verheiratet also stehe ich unter dem status ledig
    mein freund steht unter dem status geschieden...

    nun bekommen wir ja bald nen paar füsschen dazu und ich frage mich wie das mit dem unterhalt läuft???

    hat da jemand ahnung von??

    lg und danke

  2. Unterhalt? Beitrag #2
    Gast416
    entweder lässt es dir jeden Monat geben oder ihr habt ein gemeinsames Konto und du darfst von seinem Geld leben abgreifen.

  3. Unterhalt? Beitrag #3
    Avatar von Polyanna
    Polyanna
    ALs wir bei der Vaterschaftsanerkennung waren meinte der Typ nur, dass wir das mit dem unterhalt bestimmt selbst regeln da wir ja auch einen gemeinsamen Haushalt führen. Denke nicht dass es da vorschriften für den Mann bzw den Erziehungsberechtigten gibt dass man nen bestimmten Betrag zahlen muss. Sowas tritt ja meist er in Kraft wenn man getrennt voneinander lebt und sich nicht privat einigen kann. Da gibt es dann diese Düsseldorfer Tabelle nach der viele gehen, insbesondere Anwälte.

  4. Unterhalt? Beitrag #4
    Gast416
    ach ja

    hier die Düsseldorfer Tabelle da könnt ihr sehen wie viel deinem Kind zu stehen würde

    Düsseldorfer Tabelle 2010

  5. Unterhalt? Beitrag #5
    selket

    Standard

    wenn ihr zusammen seit, ist das doch eigentlich keine Frage oder?
    Wie BlackRose schon geschrieben hat, kann man sich das Geld irgendwie aufteilen, damit alles bezahlt werden kann und für euer Kind genug übrig bleibt.

    Unterhalt steht dir bzw. deinem Kind nur zu, wenn ihr getrennt lebt. D. h. jeder in seiner eigenen Wohnung.
    Ansonsten gehen die Ämter usw. davon aus, dass ihr das alleine regelt.

    Auch um unnötigen Streß zu vermeiden sollte er die Vaterschaft anerkennen.

  6. Unterhalt? Beitrag #6
    Gast416
    Zitat Zitat von Polyanna Beitrag anzeigen
    ALs wir bei der Vaterschaftsanerkennung waren meinte der Typ nur, dass wir das mit dem unterhalt bestimmt selbst regeln da wir ja auch einen gemeinsamen Haushalt führen. Denke nicht dass es da vorschriften für den Mann bzw den Erziehungsberechtigten gibt dass man nen bestimmten Betrag zahlen muss. Sowas tritt ja meist er in Kraft wenn man getrennt voneinander lebt und sich nicht privat einigen kann. Da gibt es dann diese Düsseldorfer Tabelle nach der viele gehen, insbesondere Anwälte.

    auch Jugendämter

    und sie als Mutter kann auch in der Beziehung darauf bestehen das er den vollen unter halt zahlt. Haben Garde so Einfall in der Familie. voraus Setzung getrennte Konten und ein gemeinsames Haushals Konto für Miete Strom u.s.w. außer Kleidung . somit müsst ihr dann aus rechnen wievielt unterhalte dem Kind noch zu stehen würde, da ihr dann das Kind vom Haushaltskonto mit versorgt.
    Geändert von Gast416 (18.03.2010 um 11:05 Uhr)

  7. Unterhalt? Beitrag #7
    Avatar von Antonia
    Antonia
    ok viel schlauer hat mich das jetzt nicht gemacht hihi...

    noch besser erklärt:

    wir wohnen nicht in einem gemeinsamen haushalt... er hat aber vor die vaterschaft anzuerkennen...

    ich meine es muss doch ne regelung dafür geben... was ist wenn er sich wenn der krümel auf der welt ist nicht darum kümmert was es alles brauch und auch nicht einkaufen gehen möchte...?

    hört sich doof an aber ich muss damit rechnen da nur ich mich für das kind entschieden habe

  8. Unterhalt? Beitrag #8
    selket
    Wenn ich das jetzt richtig rausgelesen habe, dann führt ihr keine eheähnliche Gemeinschaft???

    Dann würde man von einer Trennung ausgehen und was er an Unterhalt zahlen muss, staffelt sich nach seinem Gehalt.
    Ich meinte es gibt einen festen Satz, wenn er zu wenig verdient. Das bekommst du dann beim Jugendamt und nennt sich Unterhaltsvorschuss.

    Wieviel das sind, kannst du beim zuständigen Amt erfragen.

    Verdient er mehr, staffelt sich das und das Amt würde dann nicht mehr zahlen, sondern würde es von dem Vater einholen. Das was sie bekommen, überweisen sie dir dann.

    Weigert er sich allgemein was zu zahlen oder die Vaterschaft anzuerkennen, dann kannst du das vor Gericht erzwingen, nennt sich glaub ich Titel. Das erfährt du aber auch alles beim Jugendamt.

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