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12.03.2010, 16:01 Brauche dringen eure Hilfe Beitrag #11
Sie ist ja schon wieder da, so wie ich das verstanden hatte...(siehe oben)
und die meisten Fluggesellschaften nehmen Schwangere ja auch bis zur 34. Woche mit...
Allerdings wäre es schon clever gewesen eine Auslandskranken-Versicherung abzuschließen...
Aber nun ist die Sache gelaufen, wie sie gelaufen ist... und ich vermute, dass da ein Anwalt auch nicht viel Regeln kann...
Wenn man ne Not-OP braucht im Ausland, weil man sonst stirb, muss man das ja auch selber zahlen, wenn man keine Auslandskrankenversicherung hat...
Ist doof, ist aber leider so...
Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil....
In diesem Falle lohnt es sich auf jeden Fall mit dem Anwalt dagegen anzugehen....Geändert von Angie (12.03.2010 um 16:03 Uhr)
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12.03.2010, 17:27 Brauche dringen eure Hilfe Beitrag #12kleineschaos
Aso, na dann is das ja jetzt ne andere Ausgangslage. Mich würde ja mal interessieren warum die KK das datum nach hinten verschoben hat. Also obs da Probleme mit dem Vertrag gab oder noch andere Unstimmigkeiten herrschten oder fehlende Unterschriften usw.
Aber wenn es so stimmt wie es hier beschrieben wird, dann sollte/muss die KK die Kosten tragen.
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12.03.2010, 17:41 Brauche dringen eure Hilfe Beitrag #13Gast713
Wie gesagt, ihr Mann ist nicht mehr selbständig und hat nen normalen Job.
Nun waren sie bei der KK und haben ihn mit rein geholt und haben eine FV daraus gemacht.
Der Vertrag und Unterschriften wurde 2 Wochen vorher fertig gemacht inkl Auslandsversicherung und der beginn des Vertrages war der Tag des Reiseantritts. Dort steht auch der beginn der Versicheung drin.
Sie haben das nicht richtig begründet in dem schreiben, zumal das auch 2 wochen später kam.
Der Anwalt soll wohl gemeint haben, das die Kasse das zahlen muss, da der Vertrag Rechntsgültig ist und am tag des Reiseantrittes begann. Somit kann die Kasse nicht 2 Wochen später ankommen und sagen es verschiebt sich, das ist nicht rechtens, zu mal der vertrag vor Ort unterschrieben wurde.
Der Anwalt sagte also, das die KK sich warm anziehen kann, denn gegen ein Rechtsgültigen unterschriebenen Vertrag muss sich die KK halten, schließlich zahlt sie ja dafür.
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12.03.2010, 20:15 Brauche dringen eure Hilfe Beitrag #14Cassandra
Achso... ja, das ist natürlich was anderes! Der Vertrag ist unterschrieben und zwar zu den Konditionen, vor der Änderung (von der sie noch nix wussten). Da kann keine Partei sagen: wir verschieben das (weder der versicherte selbst, noch die versicherung). Gibt ja gott sei dank sowas wie Bindung!
Hatte auch in der SS probleme mit meiner Versicherung (allerdings mit der Zusatzversicherung, also dass ich nicht in den "normalen" zimmern liegen muss, sondern eine klasse höher. war mit meiner Mama mitversichert , aber die Versicherung greift nicht im Falle einer Schwangerschaft. angeblich hätten sie das meiner Mama auch geschickt und als ich wegen einem kleinen unfall stationär aufgenommen wurde, bin ich natürlich eine klasse höher gelegt worden, und im nachhinein wollten die das geld von mir! haben das aber dann geklärt und meinen spatz auch mitversichert, da habens sies dann doch übernommen.) aber das kann ganz schön nervenaufreibend sein!
Wünsch deiner freundin viel glück und alles Gute zu ihrer Prinzessin!
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