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11.03.2010, 22:28 Brauche dringen eure Hilfe Beitrag #1Schnullipups
Brauche dringen eure Hilfe
Mich rief eben eine Freundin an, die aus ihren Flitterwochen nach hause gekommen ist.
Sie ist in der 32. Woche mit den Flieger nach Rom geflogen. Kaum dort angekommen, haben bei ihr die Wehen angefangen und musste dort ins KH.
Nun ist es so, das sie heute bei ihrer KK war und die die kosten nicht übernehmen und sie soll jetzt 8700euro bezahlen, dafür das sie dort ihr Kind zu welt bringen musste.
Sie bekam an den Kopf geknallt, hätten sie mal eine Auslandskrankenversicherung abgechlossen.
Sie ist total verzweifelt und weiß nicht, wie sie das zahlen soll. Sie ist am überlegen, ob sie sich einen Anwalt nimmt.
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11.03.2010, 22:57 Brauche dringen eure Hilfe Beitrag #2Any
Boah das ist ja mal der Hammer aber ich kenn mich da leider gar nicht aus...
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12.03.2010, 00:11 Brauche dringen eure Hilfe Beitrag #3selket
Da kenne ich mich leider auch nicht aus.
Habe aber schon öfter gehört, dass es diesbezüglich Probleme gibt.
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12.03.2010, 07:25 Brauche dringen eure Hilfe Beitrag #4Gast1010
Ich kann nur von meiner sprechen aber da ist es auch so, es kommt darauf an wie man bei der KK sein Vertrag abgeschlossen hat. Wenn man im Vertrag nur Innland hat, kann man nicht viel machen.
Bei meiner müsste ich auch erst eine Auslandsversicherung abschließen.
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12.03.2010, 08:25 Brauche dringen eure Hilfe Beitrag #5kleineschaos
Da hat deine Freundin wohl schlechte Karten. Wenn sie keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat übernimmt die KK auch keine Kosten dafür.
Wobei ich aber sagen muss, das sobald ich mal im Ausland Urlaub machen IMMER eine Auslandskrankenversicherung abschließe.
Ich kann mir persönlich nicht vorstellen das deiner Freundin ein Anwalt helfen kann diesbezüglich.
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12.03.2010, 08:41 Brauche dringen eure Hilfe Beitrag #6Christiane1982
DA muß ich kleines chaos recht geben.
Ohne Auslandskrankenschutz hat sie keine Rechte das Geld von der Krankenkasse zurück
zuverlangen.
Vorallem wenn ich Schwanger bin dann muß ich doch doppelt und dreifach an sowas denken.
Da wird Ihr der Anwalt denn wohl nichts bringen.
Geht es dem Baby denn gut,
Lg Christiane
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12.03.2010, 08:54 Brauche dringen eure Hilfe Beitrag #7
Grundsätzlich ist es wirklich so, dass sie dafür die Kosten selber tragen muss...
Für alle Behandlungen im Ausland benötigt man eine Auslandskrankenversicherung... selbst, wenn es ein akuter Notfall ist...
Ich habe auch schon lange eine... über den ADAC... die kostet gerade mal 17€ im Jahr...
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12.03.2010, 15:50 Brauche dringen eure Hilfe Beitrag #8Aynix
Sorry aber so etwas kann und will ich einfach nicht verstehen, wenn man schon so weit schwanger ist und unbedingt nochmal in den Urlaub muss, dann sollte man schon an eine Zusatzversicherung denken. Es kann ja immer etwas sein in der SS.
Gut, das das Kind nun so früh gekommen ist, ist Pech aber es heißt ja nicht um sonst,
man soll ab der 30. SSW nicht mehr fliegen.
Geht es dem Kind wenigstens gut?
Was ist es denn geworden?
Und wie läuft es denn jetzt eigendlich mit der Staatsangehörigkeit und Pass?
Konnte oder kann sie jetzt einfach so ausreisen?
Alles Gute für Mutter und Kind.

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12.03.2010, 15:57 Brauche dringen eure Hilfe Beitrag #9Cassandra
Also in der 32. woche zu fliegen find ich jetzt nicht sooo heftig, weils ja keine weltreise war. Aber an die Krankenversicherung hätte sie da halt schon denken müssen. Kann mich den andern nur anschließen, wenn sie mit ihrer Versicherung nur einen Inlands-vertrag hat, hat sie wohl Pech gehabt, auch wenns jetzt hart klingt.
Die können ja nicht für alle, die keine Auslandskrankenversicherung abschließen, die Kosten übernehmen. Und wenn sie keinen vertrag fürs Ausland abgeschlossen hat, hat sie überhaupt keinen Anspruch auf die Erstattung der Kosten.
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12.03.2010, 16:01 Brauche dringen eure Hilfe Beitrag #10Schnullipups
So, war vorhin mal kurz bei ihr.
Es ist so, das sie eine Familienversicherung gemacht haben inkl der Auslandversicherung.
Nun ist es so, das diese greifen sollte ab dem tag des Fluges, tut sie aber nicht, denn als sie weg flogen war der postbote noch nicht da mit dem Brief, das sich das verschiebt.
Er war wohl vorher privat versichert und haben eine gesetzlich Familienversicherung draus gemacht.
Die haben das also verschoben und deshalb übernehmen die das icht, obwohl es längst greifen sollte.
Sie haben das einen Anwalt übrgeben, denn sie hatten es schriftlich bei der Versicherung gemacht, wenn da am Tag des Fluges nen Brief kommt das es sich verschiebt, ist das doch nicht ihr Problem, wenn es bereits als bstäzigt galt, oder nicht? Die können das im nachhinein doch nicht nach hinten verschieben.
Der Anwalt meinte im übrigen, das die Kasse es zahlen muss, die Unterschriften der Versicherung fürs ausland liegen dem Anwalt vor und die Versicherung kann nicht im nachinein das Datum ändern, wie es denen in den Kram passt.
Den kleonen Lea-Sophie geht es prima.
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