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Arbeitgeber

  1. Arbeitgeber Beitrag #1
    Avatar von labello87
    labello87

    Standard Arbeitgeber

    Also jetzt habe ich auch mal eine Frage. Ich muss doch meinem Arbeitgeber mitteilen wie lange ich zu Hause bleiben möchte (in meinem Fall möchte ich 2 Jahre zu Hause bleiben und für das erste Jahr Elterngeld kriegen) Muss ich ihm das schriftlich mitteilen oder reicht das am Telefon? Wie läuft das ab?? Muss ich das sonst noch irgendwo melden?
    Und dann habe ich noch eine Frage zum Elterngeld. Wann und wo muss ich das beantragen?

  2. Arbeitgeber Beitrag #2
    Avatar von Anabanana
    Anabanana
    Ich erlaube mir auch mal eine Frage dazuzustellen
    Ich wollte 1 Jahr Mutterschaftsschutz nehmen - könnte ich auch noch nach dem jahr um ein weiteres verlängern? Wenn ja einfach so, oder muss ich dann was beachten?

  3. Arbeitgeber Beitrag #3
    kleineschaos
    Ich musste die Dauer der Elternzeit meinem AG schriftlich mitteilen (glaube bis 4 Wochen vor der Geb.) und dann muss ich noch ne Kopie der Geburtsurkunde nachreichen.

    Elterngeld kannst du lgischerweise erst beantragen wenn dein KInd da ist und du die Geburtsbescheinigung hast. Den Antrag kannst du dir auch online ausdrucken Elterngeld Formulare . Hier mal einfach nach deinem Bundesland suchen und dort auch bissel suchen...dann findest du den Antrag schon. Dieser wird übrigens beim AMt für Familie und soziales gestellt.

    @Anabanana: Verlängern geht schon unter bestimmten Voraussetzungen. Nur musst du dich da an bestimmte Fristen halten usw.

    Frage am Besten mal direkt bei der Elterngeldstelle und deinem Arbeitgeber nach.

  4. Arbeitgeber Beitrag #4
    Avatar von labello87
    labello87
    Aber ab wann beginnt denn die Elternzeit?? Am Tag der Geburt oder nach dem Mutterschutz?? Weil ich weiß ja nicht genau wann mein Kind auf die Welt kommt?? Könntest du mir das vielleicht mal schreiben was du da geschrieben hast an deinen Arbeitgeber??

  5. Arbeitgeber Beitrag #5
    Avatar von Gänseblümchen
    Gänseblümchen
    In die Elternzeit wird der Mutterschutz mit reingerechnet. Ich hab geschrieben, dass ich 11 Monate Elternzeit beantrage im unmittelbaren Anschluss an den Mutterschutz - bleibe also 13 Monate zu Hause.

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