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23.02.2010, 10:48 Elterngeld Beitrag #1Janste
Elterngeld
Hallo Mädels!
Ich hab mal eine Frage bzgl. Elterngeld.
Ich hab schon das Internet durchsucht aber leider nicht wirklich etwas passendes gefunden. Aber ihr könnt mir bestimmt weiterhelfen =)
Also, angenommen ich werde Schwanger und der Mutterschutz beginnt z.B. am 01.02.2011
Mein Arbeitsvertrag ist befristet bis zum 31.12.2010 (bereits zum 4.mal... aber gut...) D.h. ich würde dann 2 Monate Arbeitslos sein bis ich in den Mutterschutz kommen würde.
Wisst ihr wie sich dann das Elterngeld errechnen würde?
Schon jetzt vielen lieben Dank
und Grüße
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23.02.2010, 11:25 Elterngeld Beitrag #2Jomi
Du würdest 300€ bekommen. Den Mindestbetrag.
Dein Vertrag wurde schon 4 Mal verlängert? Immer ohne Unterbrechung und beim gleichen AG? So weit ich weiß, ist das garnicht rechtens. Eigentlich hätte schon der 3. eine Festanstellung sein müssen oder täusche ich mich?
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23.02.2010, 11:29 Elterngeld Beitrag #3Mutti1000
Nein Jomi, ich meine das auch, das es so ist mit der Festanstellung
Aber zum Elterngeld, das kommt drauf an, was du jetzt verdienst.
Das wird berechnet aus dem Bruttoeinkommen des letzten Jahres.
Öhm, bin ich jetzt richtig?
Ich war vor Bela in der Ausbilung und hab 380€ bekommen und vor Liza war ich in Elternzeit, hab garnicht gearbeitet und hab trotzdem über 400€ dann bekommen
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23.02.2010, 11:30 Elterngeld Beitrag #4Mutti1000
aber guck mal hier, vielleicht ist was dabei?
Behördengang - Schwangerschaftsforum
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23.02.2010, 11:54 Elterngeld Beitrag #5Gast545
Mit Sachgrund kann ein Vertrag beliebig oft verlängert werden. Der Sachgrund muss nicht mal im Vertrag stehen, es muss ihn nur geben. Ohne Sachgrund kann ein Verttrag nur 3 mal verlängert werden, aber insgesamt nur bis 2 Jahre.
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23.02.2010, 12:01 Elterngeld Beitrag #6Jomi
Also hier steht das auch mit den 300€
Elterngeld bei Arbeitslosigkeit wegen auslaufenden Vertrags Arbeitsrecht frag-einen-anwalt.de
Na gut, es liegt an der Höhe des ALG1. Vermutlich war Dein ALG 1 nach der Ausbildung so gering, dass einfach mehr vom Elterngeld übrig blieb. Wenn Du in Elternzeit bist, dann gibt es ja noch einen Geschwisterbonus, darum war der Betrag bei Deinem 2. Kind höher.
Nachtrag: Hab noch etwas gefunden
http://www.tagesschau.de/inland/meldung72992.html
Man kann sich also zwischen Elterngeld und ALG 1 entscheiden.Geändert von Jomi (23.02.2010 um 12:05 Uhr)
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23.02.2010, 12:07 Elterngeld Beitrag #7Mutti1000
ich hab ALG 2 bekommen!
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23.02.2010, 12:08 Elterngeld Beitrag #8Janste
Danke für eure Hilfe.
Mein Vertrag wurde immer wieder OHNE sachlichen Grund verlängert.. ja das ist echt so eine Sache. Ich hab mich auch schon von einem Anwalt beraten lassen. Aber leider ist das (angeblich nicht so einfach).. Ich dachte z.B. auch immer das der Arbeitsvertrag (bei uns Manteltarifvertrag) nicht schlechter gestellt sein darf als das Gesetz. Ist wohl leider nicht so einfach so zu sagen =(( Wenn im Tarifvertrag steht das eine Befristung auf 5x zulässig ist, dann ist das wohl so.
Man müsste jedenfalls klagen.. und solange ich noch hier bin möchte ich das natürlich nicht machen. Mal schauen was passiert wenn ich wirklich schwanger werden sollte.. einen neuen Vertrag bekomme ich dann sicher nicht... mal schauen werd dann sicher das Gespräch mit meinem Anwalt wieder suchen...
Aber interessiert mich trotzdem wie das dann weitergeht... Elterngeld bekommt man doch normal 69%??? des durchschnittlichen Einkommens der letzten 12 Monate, oder?
Sollte ich vor Mutterschutz beginn Arbeitslos werden, bekomm ich also normal Arbeitslosengeld, sind doch auch irgendwie um die 69% des durchschnittlichen Einkommens, oder?
Und läuft das dann mit dem Kindergeld? Wie kommt ihr auf die 300 €
Sorry hab es noch nicht wirkich verstanden
Aber das ist auch gar nicht so einfach, aber doch irgendwie wichtig...
Tausend Dank für eure Hilfe!!
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23.02.2010, 12:12 Elterngeld Beitrag #9Mutti1000
300€ ist der Mindestsatz Elterngeld!
Kindergeld bekommst du, ähm.. wie viel ist das jetzt? 169€!??!
Ich hab kein ALG1 bekommen, sondern ALG 2, weil ich dem Arbeitsmarkt ja nicht mehr zur Verfügung stand. Ich war aber auch noch in der Ausbildung, als ich in den Mutterschutz ging.
Die Ausbildung war erst 2 Wochen vor der Geburt offiziell beendet.
Am Besten erkundigst du dich mal beim zuständigen Arbeitsamt
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23.02.2010, 12:18 Elterngeld Beitrag #10Jomi
Also das Elterngeld sind 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate.
(beim Alg 1 weiß ich es nicht.)
300€ ist der Mindestbetrag. Den bekommt man immer (egal, woher man sein Einkommen bezieht), da 300€ anrechnungsfrei sind.
Du hättest also die Wahl zwischen Alg1 + 300€ oder dem Elterngeld (67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate).
Ps: Schade, dass eigentlich gute Regelungen immer wieder ausgenutzt werden, um den Kündigungsschutz zu umgehen
Leider findet man dieses Vorgehen inzwischen sogar im öffentlichen Dienst. Wobei die sich wenigstens noch Mühe geben, um einen Sachgrund anzugeben. ;-)
@ Mutti: Aber dann wurde doch alles über 300€ an das Alg 2 angerechnet, oder?
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