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01.02.2010, 12:49 Hartz 4 und Eingliederungsvereinbarung Beitrag #11Jomi
Also ich würde in einer Bewerbung nie eine Schwangerschaft angeben. Vorallem könnte diese Tatsache von der Arbeitsargentur negativ gewertet werden. Eine Schwangerschaft muß nicht angegeben werden und der potentielle AG darf auch nicht danach fragen, da eine Schwangerschaft nicht Grund für eine Nicht-Einstellung sein darf.
Wenn man nun die Schwangerschaft angibt, dann ist davon auszugehen, dass keine ernsthafte Bereitschaft zur Arbeit besteht.
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01.02.2010, 13:38 Hartz 4 und Eingliederungsvereinbarung Beitrag #12Gast1010
Das stimmt so nicht.
Wenn man seine SS für sich behält und man schwer tragen oder mit Chemi zu tun hat, KANN es negativ für dich (ärger warum nicht angegeben) und zweitens KANN es schädlich fürs Kind werden.
Das Arbeitsamt sieht es nicht wirklicht negativ. Du musst dann dein Mutterpass vor zeigen und bekommst mehr Geld von denen. Bis zur geburt und du kannst von den Kindergeld beantragen.
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01.02.2010, 13:43 Hartz 4 und Eingliederungsvereinbarung Beitrag #13Schnullipups
Richtig, denn wenn ich mich dort Bewerbe und das sind nunmal Berufe wo ich in stickigen Hallen arbeite und schwer tragen muss, da muss ichs dem AG angeben, denn wenn was passiert weißen die jede Schuld von sich weil ich nix angegeben habe und das ist dann schon bränzlich wie ich finde.
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01.02.2010, 13:46 Hartz 4 und Eingliederungsvereinbarung Beitrag #14Jomi
Doch das stimmt so. In einer Bewerbung muss die Schwangerschaft nicht angegeben werden. Erst nach der Einstellung besteht eine Mitteilungspflicht.
Und eine Schwangerschaft schützt einen nicht vor Sanktionen des Arge, wenn man sich nicht ernsthaft um eine Arbeitsstelle bemüht.
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01.02.2010, 13:50 Hartz 4 und Eingliederungsvereinbarung Beitrag #15Schnullipups
Das mag ja sein, aber ich spiele lieber beim AG offen mit karten, das habe ich schon immer gemacht, alleine wegen meiner ganzen OPs, denn es bringt mir nix und dem AG, wenn ich 2 Wochen arbeite und dann auf dem OP Tisch liege und meine Arbeit eh wieder verliere.
Und so ist es ja hier auch. So weiß der AG gleich was sache ist und weiß wie er mich einteilen kann, denn wenn ichs hinterher erst sage weiß ich nicht, wie er mir das auslegt von wegen erschleichung etc und as kann auch zur Kündigung führen, das sollte man auch nicht unterschätzen, da ist es egal ob Mutterschutz oder nicht.
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01.02.2010, 13:55 Hartz 4 und Eingliederungsvereinbarung Beitrag #16Jomi
Das kann er in dem Fall nicht. Ein Arbeitsvertrag ist nicht anfechtbar, wenn die Schwangerschaftsfrage nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurde.
Es geht mir auch nicht darum, dass er AG irgendetwas negativ auslegen könnte. Sondern viel mehr darum, dass die Angabe der Schwangerschaft von der Arge negativ ausgelegt werden könnte. So lang der Mutterschutz noch nicht greift, ist man auch als Schwangere nicht vor Sanktionen nicht geschützt.
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01.02.2010, 14:00 Hartz 4 und Eingliederungsvereinbarung Beitrag #17Schnullipups
Ich glaube das sind wieder unterschiedliche Fallbeispiele, habe im i-net schon gelesen, das vonm Gericht dem AG recht gegeben wurde, weil es nicht angegeben wurde.
Von daher würde ich das nicht pauschalisieren vielmehr verallgemeinern.
Und wenn die mir und das liegt nunmal aufd er Hand und es liegen Beweise ja vor egal bei was eins reinwürgen will ich zu einem Anwalt gehe und ich glaube kaum, das sie dann noch lange auf die Menscheit los gelassen wird, denn das was sie mit mir treibt ist nicht mehr menschlich, so sehe ich das und wie man oben liest stehe ich damit nicht alleine da.
Sobald die denkt mit mir wieder hutzebuz zu spielen werde ich mit meiner Ärztin reden, denn ich lass das nicht auf mir sitzen ich lass mich von der nicht mehr so behandeln.
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01.02.2010, 14:05 Hartz 4 und Eingliederungsvereinbarung Beitrag #18Jomi
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01.02.2010, 14:05 Hartz 4 und Eingliederungsvereinbarung Beitrag #19Gast1010
Es gibt kein Problem mit der Arge. Wie gesagt habe genau das selbe durch gemacht und dachte, mist was kommt jetzt.
Was war dann? Nichts. Bekam ohne das die ein Wort sagten bescheid Mutterpass vorzeigen, Kopieren und bekam dann mehr Geld, mehr nicht.
Man muss nicht im Mutterschutz sein. Klar kann und darf wenn eine arbeit besteht dich nicht kündigen aber wenn du wirklich mit Chemi arbeitest und schwer trägst, kann das für dein Kind nicht gut sein.
Mein Mann ist Chemikant und eine mit der er zusammen Ausbildung hatte wurde Schwanger sie durfte nicht mehr mit den Chemikalien arbeiten und auch nicht schwer heben.
Die arbeiten die du verrichtest geht es ja auch nur um Farben da kannst du ja nicht mal eben was anderes machen weil überall die Chemikalien rum fliegen.
Wenn du dann dein Kind hast, dann kannst du auch wieder arbeiten und das Arbeitsamt sagt dann auch nichts dazu.
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01.02.2010, 14:26 Hartz 4 und Eingliederungsvereinbarung Beitrag #20Gast1100
Aber wechseln geht, sie kann doch nicht bei einer bleiben die sie fertig macht oO
Naja aber es gibt auch so maßnahmen wo die sagen naja wir nehmen sie trotzdem rein, S sein ist ja keine Krankheit und solang dein Arbeitgeber dir nicht unzumutbares aufgibt wirst du da nicht drum rum kommen, also wir waren 3 Schwangere bei uns, sind jetzt nur noch 2 weil die andere i-welche Probs hatte wegen Kind und naja der Arzt gesagt hat sie darf nicht mehr...
Also mich würde es nerven den ganzen Tag zuhause rum zu sitzen ^^
Früher haben die Frauen ja auch die ganze SS noch aufn Feld gearbeitet ( FÄ sagt das gerne ^^ )
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