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Elternzeit und Elterngeld

  1. Elternzeit und Elterngeld Beitrag #1
    Avatar von Olja
    Olja

    Standard Elternzeit und Elterngeld

    Hab da mal wieder eine Frage... oder auch zwei.

    Ich möchte gerne Elternzeit für 2 Jahre beantragen, weil wenn man es für ein Jahr beantragt und danach doch noch ein 2 dran hängen will, verfällt das 2. Jahr und man hat ja nur noch das 3. Jahr.

    Deswegen 2 Jahre. Dann werde ich ja, 67 % vom Gehalt bekommen in einem Jahr und die Hälfte für 2 Jahre. Ist es richtig?

    Und wenn ich mich dann doch entscheide, im 2. Jahr 20 % arbeiten zu gehen, dann kann man doch ja trotzdem was dazu verdienen, ohne dass das Elterngeld gestrichen wird?

    Irgndwie verstehe ich es nicht so ganz. Kann mir es einer erklären wie es ist.

  2. Elternzeit und Elterngeld Beitrag #2
    MKS
    Hallo Olja, also ich versuch mal, Deine Fragen zu beantworten:

    Elternzeit: Du musst Dich nach der Geburt für die ersten zwei Lebensjahre Deines Kindes festlegen. Beantragst Du nur ein Jahr, verfällt das zweite, das ist richtig. Das dritte Jahr kannst Du dann direkt anschließend nehmen oder auch (mit Genehmigung des Arbeitgebers) bis maximal zum 8. Labensjahr des Kindes (z.B. für das erste Schuljahr) "aufheben". Vorausgesetzt natürlich, dass Du alles beim Arbeitgeber rechtzeitig beantragst.

    Elterngeld: Ihr habt insgesamt 14 Monate Anspruch auf Elterngeld mit der Bedingung, dass eine Person maximal 12 Monate in Anspruch nehmen kann (Ausnahme Alleinerziehende). Auf Antrag hin kann man das Elterngeld auch auf zwei Jahre ziehen, das heißt man bekommt monatlich eben die Hälfte als bei einem Antrag für 12 Monate.
    Willst Du im zweiten Jahr wieder arbeiten gehen, so wird Dein Einkommen auf das Elterngeld angerechnet. Bei der genauen Berechnung bin ich mir nicht sicher, glaube aber mal soetwas gelesen zu haben: Verdienst Du z.B. im Moment 1000,-€ netto, dann bekommst 67% (bzw. die Hälfte) als Elterngeld. Verdienst Du monatlich aber dann 200,-€ dazu, dann bekommst an Elterngeld eben nur noch 67% von den 800,-€, die Du durch die in Anspruchnahme von Elternzeit sozusagen "einbüßt".
    Das Elterngeld wird Dir also nicht gestrichen, sondern Du bekommst ledigllich weniger.

    Problematisch wird es bei der Geburt eines zweiten Kindes während der Zahlung von Elterngeld. Hast Du z.B. Dein Elterngeld auf zwei Jahre gestreckt und bekommst im zweiten Jahr ein weiteres Kind, so bekommst dann nur noch das Elterngeld für das 2. Kind plus Geschwisterbonus für das erste.
    Hättest Du in dem Fall das Elterngeld für das erste Kind nicht gestreckt, hättest unter dem Strich natürlich insgesamt mehr Leistungen vom Staat bekommen.


    Ich werds auch so machen: 2 Jahre Elternzeit beantragen, 12 Monate Elterngeld beantragen und dann bei meinem Arbeitgeber 50% Teilzeit während der Elternzeit beantragen. Dann kann ich mich nach Ablauf des 2. Jahres immernoch entscheiden, ob ich bei den 50% bleiben will oder doch lieber mehr arbeiten möchte (was ich nicht glaube, aber es ist beruhigend zu wissen, dass die Option offen ist). Das dritte Jahr Elternzeit werde ich "aufheben" für den Fall des Falles, dass ich es aus irgendwelchen Gründen nochmal brauche.

  3. Elternzeit und Elterngeld Beitrag #3
    Avatar von Olja
    Olja
    Danke schön, jetzt hab ich es kapiert.
    Ich habe eigentlich gedacht, wenn das alles auf 2 Jahre macht, darf man in der Elterzeit noch 400 € Babis arbeiten.

  4. Elternzeit und Elterngeld Beitrag #4
    Avatar von Engelchen79
    Engelchen79
    Ich habe auch noch eine (vielleicht dumme) Frage zum Elterngeld.
    Wenn ich den Antrag jetzt schon vorbereiten möchte und die letzten 12 Monate Gehalt angeben muss, wie wird das genau gerechnet???
    Ab dem Geburtsdatum 12 Monate zurück oder werden hier noch die acht Wochen Mutterschaft nach der Entbindung mitberechnet???

    Man will ja auch nichts falsch machen wenn man diesen Antrag ausfüllt.
    Wie wäre es richtig??
    Tausend Dank....

  5. Elternzeit und Elterngeld Beitrag #5
    MKS
    Also da bin ich mir jetzt nicht sicher, aber ich denke, es sind die letzten 12 Monate vor der Geburt, da die 8 Wochen Mutterschutz, wo man evtl. auch noch Mutterschaftsgeld bekommt, auf die 12 Monate Elterngeld angerechnet werden.

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