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18.11.2009, 13:27 ... und noch ne Neue... Beitrag #1MKS
... und noch ne Neue...
Hallo Ihr Lieben,
will mich jetzt auch mal kurz vorstellen.
Bin inzwischen 30, seit Mai - also noch recht frisch - verheiratet und bin jetzt SSW7+6 und darüber mehr als glücklich, weil ich erst im Juli eine FG (7. SSW) hatte.
Hab zwar nicht soooo viel Zeit, aber hab mir vorgenommen, dass ich doch hin und wieder bei Euch rein schau.
Falls es Fragen zum Thema Mutterschutz / Elternzeit gibt - darin bin ich recht fit, also her mit den Fragen, ich helfe gerne und beiße normal auch nicht! *grins*
Bis bald,
MKS
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18.11.2009, 13:29 ... und noch ne Neue... Beitrag #2selket
-lich Willkommen bei uns!
Wünsche dir eine schöne Kugelzeit!
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18.11.2009, 13:36 ... und noch ne Neue... Beitrag #3Christiane1982
Hallo
Herzlich Willkommen hier bei uns
LG
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18.11.2009, 14:26 ... und noch ne Neue... Beitrag #4
Huhu,
herzlichen Glückwunsch!
Hab direkt ma ne Fragen, wie läuft das mit dem Mutterschutz! Ab wann kann oder wäre es ratsam meinem Arbeitgeber bescheid sagen, und was gibt es für Gründe mich doch zu kündigen?
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18.11.2009, 14:35 ... und noch ne Neue... Beitrag #5
ääähhh... bist du die die ich vermute, dass du es bist??? *grins*
HERZLICH WILLKOMMEN HIER!!!!!!!
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18.11.2009, 14:46 ... und noch ne Neue... Beitrag #6
Hallo und herzlich Willkommen! Genieß die Zeit bei uns

@schoki: Jetzt sind wir neugierig.....
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18.11.2009, 15:03 ... und noch ne Neue... Beitrag #7
Huhu
herzlich willkommen und glückwunsch zur Schwangerschaft.
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18.11.2009, 15:06 ... und noch ne Neue... Beitrag #8
@herztrost
*grins* mal sehen, was MKS sagt.. *lach*
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18.11.2009, 15:15 ... und noch ne Neue... Beitrag #9
Herzlich willkommen...
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18.11.2009, 16:16 ... und noch ne Neue... Beitrag #10MKS
Na klar bin ich das! *lach*
@ Anabanana: Mutterschutz als solches gibt es 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach (es sei denn es sind Zwillinge oder ne Frühgeburt, dann gibts 12 Wochen danach).
Was Du meinst sind aber vermutlich die allgemeinen Vorteile eriner werdenden Mami wie z.B. nicht mehr als 5 kg heben, nicht länger als 8,5 Stunden arbeiten, keine Nachtschicht...
Und eben der besondere Kündigungsschutz.
Kündigung während der Schwangerschaft ist nicht erlaubt - dies gilt von dem Zeitpunkt an, an dem der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert ist bis 4 Monate nach der Entbindung.
Soll trotzdem gekündigt werden, geht dies nur mit Genehmigung der obersten Landesbehörde für den Arbeitsschutz und die Kündigung darf in keinem Fall mit der Schwangerschaft in Verbindung stehen.
Der Kündigungsschutz greift übrigens auch bereits während der Probezeit!
Den Arbeitgeber informieren sollst Du laut Gesetz zu dem Zeitpunkt, wenn Du sicher weißt, dass Du schwanger bist. Wie gesagt, im Gesetz steht, Du sollst, nicht Du musst! Die meisten warten bis die ersten 12 Wochen vorbei sind, also die kritische Phase. Das ist verständlich und ich denke genau aus dem Grund hat der Gesetzgeber auch die offene Formulierung mit "soll" gewählt.
Kritisch wird es bei medizinischen Berufen oder Fließbandarbeiten etc. also in den Momenten, wo tatsächlich die Einschränkungen des Mutterschutzgesetzes greifen. Dann solltest Du - zum Schutze Deines Kindes - tatsächlich umgehend beim Arbeitgeber Bescheid geben.
Der Fairness halber würd ich (meine persönliche Meinung) aber nicht viel länger als bis nach der 12. Woche warten. Schließlich hast ja dann ggf. noch ne Menge Urlaub zu nehmen und der Arbeitgeber muss ja auch nen Ersatz für Dich finden - das dauert auch seine Zeit. Na und letzten Endes will man ja nach der Elternzeit in den meisten Fällen ja auch wieder arbeiten, also sollte man dann schon mit offenen Karten spielen.
Zum Thema Urlaub, weil ich es grad erwähnt habe: Urlaubsanspruch besteht bis zum Ende des Mutterschutzes.
Als Beispiel mal meine voraussichtlichen Daten: Entbindungstermin 10.07.2010, also Mutterschutz vom 29.05.2010 bis zum 04.09.2010. Das heißt, ich habe Anspruch auf meinen Urlaub für die Monate Januar bis September. Für den September darf mir kein Urlaub abgezogen werden, da dies nur für VOLLE Monate der anschließenden Elternzeit zulässig ist.
Sorry, jetzt ist es gleich so viel geworden, aber ich hoffe, ich konnte Dir helfen!?
@ alle anderen: Herzlichen Dank für Eure nette Begrüßung!
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