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Frage zur Schweinegrippeimpfung / Arbeitsrecht

  1. Frage zur Schweinegrippeimpfung / Arbeitsrecht Beitrag #1
    miniwo

    Standard Frage zur Schweinegrippeimpfung / Arbeitsrecht

    Hallo zusammen,
    ich bin relativ neu hier und das mein 1.Beitrag.
    Ich bin nun in der 13.SSW (3.Kind)

    Ich arbeite in einer gyn.Praxis. Nun hab ich das problem, dass mein Chef voll auf dem Impftripp ist. Hab ihm auch gesagt, dass ich mich vorerst nicht impfen lassen möchte (Impftermin beim Gesundheitsamt war letzte Woche ,12.SSW). Jetzt hat er sich ne Rechtsberatung angefordert, und will wissen ob er mich weiter beschäftigen muss, weil ich mich "weigere" die Impfung machen zu lassen oder ob er mich freistellen kann und dann mein Gehalt zahlen muss.
    Blutabnehmen muss ich, mit Körperflüssigkeiten (Scheidensekret/Urin/Stuhl) muss ich rumhantieren,.. da interessiert es ihn auch nicht was das MuSchuGesetz sagt, aber wegen der popligen Grippe rummachen.
    Hat jemand was ähnliches oder kennt eine Seite wo da was zu steht?
    Freistellen darf er mich ja, aber Gehalt müsst er weiter zahlen.
    Weiss da jemand Bescheid??
    Für Antworten bin dankbar
    LG Nicole

  2. Frage zur Schweinegrippeimpfung / Arbeitsrecht Beitrag #2
    selket
    Was hast du denn für einen Arbeitgeber?!
    Du arme...

    Ich kenne mich in diesem Bereich leider nicht so gut aus.

    Eine Freundin hatte auch gerade das Thema bei ihrer Chefin. Sie arbeitet beim Dermatologen unter anderem als Kosmetikerin. Sie hat sich durchgesetzt und gut ist. Und sie ist nicht schwanger.

    Ich weiß nur, dass du dich auf keinen Fall nötigen lassen brauchst. Wenn du die Impfung nicht haben möchtest, brauchst du es auch nicht.

    Aber wo genau du das nachlesen kannst... ??? Wüsste ich jetzt nicht.

  3. Frage zur Schweinegrippeimpfung / Arbeitsrecht Beitrag #3
    miniwo
    Och,.. weisste.. bei allen Schwangeren redet er, was für Pflichten der Arbeitgeber hat, Fürsorgepflicht für Mutter und Kind.. blabla.. schreibt ein BEschäftigungsverbot nach dem anderen weil sich Arbeitgeber nicht dran halten. Und mich lässt er so rumhantieren. Wenn ich ihm das als Patient erzählt hätte, bekäm ich 100% ein Beschäftigungsverbot von ihm, da isser ja schnell. Und dann wegen der popligen Grippe rummachen. Hätte halt gerne was in der Hand wenn der da Antwort bekommt auf sein Fax.
    Danke für Deine liebe Antwort

  4. Frage zur Schweinegrippeimpfung / Arbeitsrecht Beitrag #4
    Avatar von Olja
    Olja
    Ach je, du Arme. Was ist denn das für ein Arbeitgeber. Ich habe auch ziemlich schnell BV bekommen, weil ich auf der septischen Orthopädie gearbeitet hab und nach dem mein Chef wusste, dass ich sss bin, durfte ich nichts mehr machen.
    erkundige dich bei ProFamilia oder Haus der Familie, bei irgndeiner Schwnagerschaftberatungsstelle welche Möglichkeiten du hast. Weil normal darfst du ja auch da nchts mehr machen, nur am Empfang sitzen.

  5. Frage zur Schweinegrippeimpfung / Arbeitsrecht Beitrag #5
    Avatar von Polyanna
    Polyanna
    Wie die anderen schon gesagt haben muss er dir eigentlich Aufgaben geben die weder für dich noch für das Kind gefährlich werden könnten. Dazu zählt auch das handieren mit Körperflüssigkeiten wie Blut, Urin und dergleichen. Kann er dir keine anderen Aufgaben zuteilen, so ist er eigentlich laut Gesetz verpflichtet ein Beschäftigungsverbot auszustellen, bei dem du jedoch nicht benachteiligt werden darfst sondern wie jeder andere auch dein monatliches Gehalt erhälst. Als das bei mir im Kh rausgekommen ist das ich schwanger bin hat man drauf bestanden, dass ich mich zwei Tage krank schreiben lassen, dann noch ne Zeit Urlaub nehme und dann ins Beschäftigungsverbot gehe. Auf meiner Station durft ich auch keinen einzigen Urinbehälter mehr entleeren, geschweigedenn irgendwelche Dinge spritzen.
    Denke auch, dass dein Ag nirgendwo eine Bestätigung für das erhalten wird, was er möchte, weil es wie schon gesagt im Gesetz festgelegt ist. Inwieweit jetzt Beratungsstellen hilfreich sein können weiß ich nicht, das musst du ausprobieren. Ich kann von meiner Schwangerenberatungsstelle sagen, dass ich zu 90 % weiß, dass die keine Ahnung von dem Thema gehabt haben Die haben dann immer nur auf die Gesetze hingewiesen, die man sich selber erlesen sollte. Du könntest ja auch einfach mal einen anderen FA aufsuchen und den nach rat fragen, die wissen was du darfst und was nicht.

    Lg

  6. Frage zur Schweinegrippeimpfung / Arbeitsrecht Beitrag #6
    Avatar von Polyanna
    Polyanna
    Ach und wegen schweinegrippeimpfung Eigentlich darf niemand dazu gezwungen werden sich impfen zu lassen, inwieweit er dann arbeitsrechtlich gegen dich vorgehen könnte wegen dieser Impfung sei mal in den Raum gestellt... Sowas kann man höchstens dann noch anfechten wenn er dir mit irgendwelchen Drohungen kommen sollte. In dem Falle gehe ich davon aus das du aber gewinnen würdest

  7. Frage zur Schweinegrippeimpfung / Arbeitsrecht Beitrag #7
    Gast416
    Bilde de macht es möglich schau mal lese mal durch. Das hatte ich mir schon gedacht er kann nicht drauf bestehen weils dein Körper ist.


    Schweinegrippe im Job: Abmahnung fürs Händeschütteln? - Ratgeber - Ratgeber Geld + Karriere - Bild.de

  8. Frage zur Schweinegrippeimpfung / Arbeitsrecht Beitrag #8
    miniwo
    Ich bin ja bei einem anderen Arzt in Behandlung. Hab allerdings erst am 17. meinen nächsten Termin. Bin ja mal gespannt was kommt, möchte mich nur vorab informiert haben, damit ich ihm gleich die Meinung geigen kann, wenn er mir falsch kommt. Ich werde auch bei meinem nächsten Termin nach einem Beschäftigungsverbot fragen, was die gute Dame davon hält und ihr ein wenig aus unsrer Praxis erzählen Das bei Bild hab ich gelesen, hab ja auch zu ihm gesagt, das keine Impfpflicht besteht und er so.. jaja.. ich kann sie ja auch nicht zwingen, er macht ne Aktennotiz und damit wäre gut .. Und weil so gut ist holt man sich ne Rechtsberatung Ich bin begeistert,.. falls eine Antwort übers fax in die Praxis kommt, gibt mir meine Kollegin gleich Bescheid, aber ich denke ja nicht, dass die sowas per Fax antworten.. Schade eigentlich

  9. Frage zur Schweinegrippeimpfung / Arbeitsrecht Beitrag #9
    Gast416
    Na und mit dem vermerk in deiner Akte, man kann es ja nun auch begründen warum man sich nicht impfen lassen wollte. Schließlich is das zeug noch nicht lange auf dem Markt somit gibt es keine Langzeit Studien darüber wie sich das Mittel wirklich auf Kind auswirkt.

    Wer er dafür kein Verständnis hat , dann hat er wohl sein Job verfehlt.


    Ich würde mein FA anrufen und mit ihr drüber sprechen, sie kann dir am Tele. auch was dazu sagen.

  10. Frage zur Schweinegrippeimpfung / Arbeitsrecht Beitrag #10
    Avatar von Olja
    Olja
    wegen Schweninegrippeimpfung hab ich heute die Hebamme auch gefragt, sie sagte klar und deutlich, man soll sich nciht in der SS impfen lassen.

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