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11.07.2009, 19:14 unterhalt zurück behalten? Beitrag #1
unterhalt zurück behalten?
hallo
mein mann hat aus 1. ehe einen sohn, für den er natürlich unterhalt bezahlt. wie aber ist das, wenn der kurze bei uns ist? jetzt in den ferien ist er 2 wochen hier, auch zwischendurch mal eine woche.regelmässig alle 14 tage ein WE
wie ist das mit dem unterhalt? steht meinen mann nicht auch was zu, wenn der kurze 1 woche oder 2 wochen am stück hier ist? die we sind pillepalle (
), aber bei 14 tagen am stück rechnet sich das schon und ich finde, ihr steht dann nicht alles zu.
habt ihr damit erfahrung?
wir waren jetzt zb. 14 tage im urlaub und die alte gibt dem kurzen 10euro mit... finde ich sowas von unverschämt. ich will das geld ja garnicht, würde bei nico im sparschwein landen. aber es geht doch ums prinzip. denn sie gibt es auch nicht für nico aus... wenn ich sehe wie er immer hier hin kommt, könnte ich kotzen...assi hoch drei!
lg kitty
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11.07.2009, 19:19 unterhalt zurück behalten? Beitrag #2
Oh Gott.. das klingt ja blöde.. also.. ich kenne mich da leider nicht aus, aber recht hast du sicher, wenn du sagst, dass es eventuell nicht so ganz "fair" ist, wenn er 14 Tage bei euch ist und ihm werden nur 10 Euro mitgegeben. So ein Schwachsinn ^^.
Naja.. kann ich dir leider nicht weiterhelfen, aber komisch find ich das schon...
LG und vielleicht bekommt ihr das ja geregelt.
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11.07.2009, 19:29 unterhalt zurück behalten? Beitrag #3Gast416
so viel ich weiß steht ihm die helft Kindergeld zu, er soll sich mal beim Jugendamt erkundigen die können ihm da weiter helfen wie das so geregelt ist.
wie gesagt so genau weiß ich das auch nicht und ob er ein teil Sorgerecht dazu braucht. fragt dort einfach mal nach.
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11.07.2009, 20:30 unterhalt zurück behalten? Beitrag #4
hallo
er hat das halbe sorgerecht! von daher müsste ihm das zumindest zustehen, wenn er 14 tage hier ist!!!
grüsse
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11.07.2009, 20:44 unterhalt zurück behalten? Beitrag #5
Unterhalt hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun.
Er sollte mal lieber bei dem zuständigen Menschen im Jugendamt nachfragen, bevor da irgendwas falsch läuft.
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12.07.2009, 06:33 unterhalt zurück behalten? Beitrag #6
Jellycall,was meinst du????
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12.07.2009, 07:56 unterhalt zurück behalten? Beitrag #7
Ich weiß nicht, wie das bei längerem Aufenthalt bei dem Elternteil ist, wo sich das Kind sonst nicht dauerhaft aufhält. Vielleicht kann in so einem Fall tatsächlich was vom Unterhalt einbehalten werden.
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