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30.06.2009, 15:00 Elternzeit Beitrag #1
Elternzeit
Ich muss ja meinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, wie lange ich nach dem Mutterschutz zu Hause bleiben will. Reicht da ein formloses Schreiben oder muss man da auf irgendwas achten?
Und muss ich eigenltich der Krankenkase die Schwangerschaft mitteilen oder merken die das dann eh, wenn ich in Mutterschutz gehe?
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30.06.2009, 16:24 Elternzeit Beitrag #2Mutti1000
du bekommst vor dem Mutterschutz vom FA einen Zettel für die KK, da steht der vorraussichtiliche ET dann drauf.
Mit dem Arbeitgeber kann ich dir nicht hlfen, ich war am Ende meiner Ausbildung als ich meinen Sohn bekam, also war das Arbeitsverhältnis dann eh beendet
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15.07.2009, 20:37 Elternzeit Beitrag #3
Auf diesen Zettel mit dem ET hat meine Chefin jetzt schon bestanden
Aber ich hab nun keine Ahnung wie ich das mit der Elternzeit formulieren soll. "Hiermit beantrage ich ..."? Ich beantrage das ja nicht bei meinem Chef, dass dieser das genehmigt. Steht mir ja einfach so zu.
Und ich hab mir überlegt, dass ich sicher den Zeitraum, den ich zu Hause bleiben will, in Monaten angeben muss, denn wann mein Kind letztendlich kommt, weiß ja keiner. Also kann ich keinen Zeitraum mit Datum oder so angeben.
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15.07.2009, 22:44 Elternzeit Beitrag #4Nadja
Eigentlich darf der FA den Zettel mit dem ET aber erst 7 Wochen vor ET ausstellen. Hat deiner das jetzt schon gemacht?
Ich weiß von meiner Freundin das sie ihrem Chef ein formloses Schreiben gegeben hat, dass sie zunächst ein Jahr Elternzeit machen wollte. Sie hatte dann noch zweimal die Möglichkeit die Elternzeit zu verlängern, die Verlängerung musste immer bis 3 Monate der laufenden Elternzeit angekündigt werden. Sie hat zuerst um ein weiteres Jahr und dann auch um das dritte Jahr verlängert.
Nach der Geburt hat sie ihrem Chef eine Kopie der Geburtsurkunde gebracht, danach wurden dann die genauen Daten festgelegt.
Lg Nadja
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15.07.2009, 23:00 Elternzeit Beitrag #5
Ich weiß nicht, ob das genau der Zettel ist, den es vor dem Mutterschutz gibt. Ich hatte in der Praxis angerufen und gesagt, dass meine Chefin jetzt schon eine Bestätigung will und die haben mir was geschickt.
Meine Chefin meinte, wenn ich mich einmal für einen Zeitraum entschieden habe, könne ich ihn nicht verlängern.
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16.07.2009, 09:03 Elternzeit Beitrag #6
Also ich denke, der Zettel, den du bekommen hast, war die Schwangerschaftsbestätigung zur Vorlage bei deinem Arbeitgeber. Meine Arbeitgeber brauchten diese Bestätigung auch und darin steht auch der mutmaßliche Entbindungstermin.
Von der Krankenkasse bekommst du einen anderen Zettel, um die Elternzeit (und ich glaube auch das Mutterschaftsgeld und Elterngeld) zu beantragen.
Wie das allerdings mit dem Schreiben an den Arbeitgeber bezüglich der Elternzeit aussieht, weiß ich leider auch nicht. Vielleicht kann dich die Elterngeldstelle in deiner Nähe auch darüber informieren (auch wenn Elternzeit unabhängig vom Elterngeld ist).
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16.07.2009, 14:09 Elternzeit Beitrag #7
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16.07.2009, 14:36 Elternzeit Beitrag #8
ALso es reicht wenn DU schreibst.... "Hiermit beantrag ich die Elternzeit von..... bis ......!"
Reicht wirklich ein formloses Schreiben....
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16.07.2009, 14:54 Elternzeit Beitrag #9
Die Dame auf dem Elterngeldamt konnte mir tatsächlich weiterhelfen.
Also: dieses "von ... bis" kann ich ja vor der Geburt noch nicht angeben, da ich ja nciht weiß, wann mein Kind tatsächlich kommt. Und ob ich dann erstmal allgemein die Monatszahl angeben soll, muss ich mit meinem AG klären, da gibt es keine allgemeingültigen Vorschriften. Ansonsten ein ganz allgemeines Schreiben.
Und was auch verwirrend war-teilweise hab ich gelesen, dass die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt mit zur Elternzeit gerechnet werden bei der Mutter und anders stand wieder, dass die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz beginnt. Die Dame sagte mir also noch, dass die Elternzeit nach dem Mutterschutz beginnt. Bin froh darüber, denn so kann ich mit meinem Krümel 14 Monate zu Hause bleiben.
Nun muss ich also nur noch meinen AG anrufen, wie sie das mit dem Zeitraum geschrieben haben will und dann geb ich den Wisch bei ihr ab.
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16.07.2009, 14:57 Elternzeit Beitrag #10
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